Eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II von mehr als 30% der Regelleistung bei wiederholten Meldeversäumnissen des Leistungsempfängers bei dem zuständigen Amt ist nicht möglich. In dem hier vom Bundessozialgericht zu entscheidenden Fall ist der das Meldeversäumnis vom 17. Oktober 2007 betreffende...
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